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Die §57a-Begutachtung (das Pickerl)

Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge in Österreich, umgangssprachlich als „Pickerl“ bezeichnet, ist eine Klebevignette, welche bei der Erstzulassung sowie nach einer technischen Untersuchung ausgefolgt wird. Diese Überprüfung wird nach dem entsprechenden Paragrafen des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) auch § 57a Begutachtung genannt, der Gesetzesbegriff lautet „wiederkehrende Begutachtung“.

Die §57a-Begutachtung darf ausschließlich bei eigens dafür autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden, Tomax 4×4 hat diese Autorisierung! Gesetzlich geregelt ist diese Bestimmung in § 4 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV).

Was wird überprüft?

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen

In welchen Abständen muss ein Fahrzeug begutachtet werden?

  • in Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • als historisches Fahrzeug typisiert alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich